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Die Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. Versichert sind Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer des versicherten Fahrzeugs. Hier finden Sie einige Infos rund um die Kfz Versicherung. |
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BeitragsberechnungAuf Basis Ihrer
Angaben errechnet die Versicherung die von Ihnen zu
zahlende Versicherungsprämie. Je nachdem, wie risikoreich das
Versicherungsunternehmen Ihre Merkmale einstuft, ergibt sich die
Höhe der Beiträge für die Auto-Versicherung.
Für die Berechnung maßgebliche Faktoren sind zum
Beispiel:
» Fahrzeugtyp » Abstellplatz (Garage oder Laternenparkplatz) » Alter des Versicherungsnehmers » Anzahl und Alter weiterer Fahrer » Jährliche Kilometerleistung Sollten sich
wichtige Parameter in der Zeit nach Abschluss der
Kfz-Versicherung ändern, ist der Versicherungsnehmer dazu
verpflichtet, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen.
Sonst kann es im Schadenfall zu Schwierigkeiten und Nachforderungen
kommen.
Leistungsausschlüsse Bisher konnten die
Versicherungen bei Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit (z.B. Überfahren einer roten Ampel,
Fahrten unter Alkoholeinfluss etc.) ihre Leistungen komplett
verweigern. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz vom 01. Januar
2008 kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung je nach
Schwere des Vergehens anteilig gestattet werden. Viele Versicherungen
schließen jedoch die grobe Fahrlässigkeit ein, so
dass es zu solchen Leistungskürzungen nicht mehr kommen kann.
Hiervon ausgenommen sind grundsätzlich Fahrten unter Drogen-
oder Alkoholeinfluss.
Schadensfreiheitsrabatt Dieser Rabatt hat
großen Einfluss auf die
Kfz-Versicherungs-Prämie. Je länger ein Fahrer
unfallfrei fährt, desto höher ist der
Schadenfreiheitsrabatt und desto günstiger wird die
Versicherung. Verursacht der Versicherte einen Unfall, kann die
Autoversicherung die Rückstufung in eine niedrigere
Schadenfreiheitsklasse vornehmen.
Beitragseinstufung Fahranfänger,
die weniger als 3 Jahre ihren
Führerschein besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0
eingestuft. Das entspricht einem Beitragssatz von ca. 190-230 Prozent
(abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen).
Versicherungsnehmer, die Ihren Führerschein länger
als 3 Jahre haben, beginnen in der Schadenfreiheitsklasse ½.
Hier ist der Schadenfreiheitsrabatt ca. 115-140%.
Typklassen Jedes Fahrzeug
wird in eine bestimmte Typklasse eingeordnet. Dies
geschieht alljährlich nach dem statistischen Schadensverlauf
des Fahrzeugtyps. Je mehr Schäden für einen
bestimmten Fahrzeugtyp erfasst werden, desto teurer wird der
Versicherungsbeitrag.
Ausreichende Deckungssumme wählen Bei Ihrer
Kfz-Versicherung sollten Sie vor allem darauf achten, sich
ausreichend hoch zu versichern. Bis zu der im Kfz-Versicherungsvertrag
vereinbarten Deckungssumme erstattet die Autoversicherung für
den Versicherten die Schadenersatzansprüche des Unfallgegners.
Übersteigen die Schadenersatzkosten die Deckungssumme, muss
der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Im
Rahmen der Kfz- Versicherung unterscheidet man die gesetzliche
Mindestdeckung und die erweiterte Deckung.
Bei der gesetzlichen Mindestdeckung sind Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro pro Person abgedeckt. Für Sachschäden liegt die gesetzliche Mindestdeckung bei 1 Mio. Euro, für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Gerade bei Personenschäden können Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer die gesetzlichen Mindestsummen übersteigen. Wenn Sie hinsichtlich dessen ein größeres Sicherheitsbedürfnis haben, können Sie sich mit dem Versicherer in der Regel auf die Erweiterung der Deckungssumme einigen. Im Rahmen der erweiterten Deckung sind Summen von 50 Mio. bzw. 100 Mio. Euro möglich. Die Deckungserweiterung für Personenschäden beschränkt sich meist auf 6 bis 8 Mio. Euro pro geschädigte Person. Bei Ihrer
Autoversicherung sollten Sie die erweiterte Deckung
wählen. Eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100
Mio. Euro für Personen-, Sach- und
Vermögensschäden ist empfehlenswert. Sie zahlen
dafür einen minimal höheren Beitrag, der sinnvoll in
Ihre finanzielle Sicherheit investiert ist.
Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen Wenn Sie eine
Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, haben
Sie die Wahl, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hinzu zu
wählen. Im Gegensatz zum Haftpflichtschutz, der
ausschließlich die Schäden am Auto des Unfallgegners
ersetzt, schützt eine Kaskoversicherung Sie vor den Risiken,
denen Ihr eigenes Fahrzeug ausgesetzt ist.
Teilkaskoversicherung Die
Teilkaskoversicherung springt ein, wenn Ihr Auto durch Unwetter,
wie z.B. Hagel, Sturm oder Überschwemmung, beschädigt
wurde. Sie kommt ebenso bei Glasbruch auf, indem sie den Einsatz von
neuen Fensterscheiben oder Glas an der Beleuchtung zahlt. Die Teilkasko
versichert darüber hinaus Brandschäden im oder am
Auto. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Feuer im Auto selbst
entstanden ist oder von außen auf das Kfz
übergegriffen hat. Neben Kurzschlussschäden
übernimmt sie meist auch Schäden durch Marderbiss und
durch den Zusammenstoß mit Haarwild. Selbst wenn das Auto
gestohlen oder geraubt wurde, erbringt die Teilkasko ihre
Versicherungsleistung.
Eine Teilkaskoversicherung sollte für Autos abgeschlossen werden, die nicht älter als acht Jahre sind. Grund: Die Teilkasko zahlt bis zur Entschädigungshöchstgrenze, die dem Wiederbeschaffungswert des Autos entspricht. Der Wiederbeschaffungswert ist der Marktwert des Kfz vor dem Schaden, der Kaufpreis, den man für ein gleichwertiges Auto zahlen müsste. Vollkaskoversicherung Die sogenannte
Fahrzeugvollversicherung beinhaltet die Leistungen der
Teilkasko. Darüber hinaus leistet sie sogar bei vom
Versicherten selbst verschuldeten Schäden am Fahrzeug. Neben
den Risiken, die in der Teilkasko versichert sind, leistet die
Vollkasko bei sämtlichen Unfallschäden; des Weiteren
bei Parkschäden, die in Abwesenheit des Versicherten zustande
kommen, bei Unfallflucht des Schädigers und bei Vandalismus.
Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird in erster Linie empfohlen, wenn Sie ein neues und/oder hochwertiges Fahrzeug besitzen. Grund: für ältere Autos ist die Entschädigung des Versicherers entsprechend gering. Deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Teilkaskoschutz umändern lassen, wenn Ihr Auto 3 Jahre alt ist. Wahl der Selbstbeteiligung Sowohl in der
Teilkasko als auch in der Vollkasko kann der
Versicherungsnehmer entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung
wählt oder nicht und wenn ja, wie hoch die Selbstbeteiligung
im Schadenfall sein soll. Vorteil des Selbstbehalts ist, dass die
Versicherungsprämie erheblich sinkt. Die Beträge
für eine Selbstbeteiligung liegen meist zwischen 150 und 1.000
Euro.
Bei der Vollkaskoversicherung sinken zudem die Beiträge mit jedem schadenfreien Jahr. Wenn Sie also seit längerer Zeit unfallfrei sind, kann sich eventuell der Vollkaskoschutz mehr lohnen als der Teilkaskoschutz. Grund: der Schadenfreiheitsrabatt hat keinen Einfluss auf die Prämie der Teilkaskoversicherung. Möglichkeiten der Kündigung Ein
Kfz-Versicherungsvertrag wird in der Regel immer für ein
Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit wird meist am Kalenderjahr
ausgerichtet. Wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag
am Ende des Jahres nicht kündigt, verlängert sich die
Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr. Für eine
Kündigung bestehen zwei Möglichkeiten: die
ordentliche und die außerordentliche Kündigung.
Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres Die ordentliche
Kündigung wird immer zum Ende des
Versicherungsjahres durchgeführt. Sie muss schriftlich und
spätestens 4 Wochen vor Jahresende erfolgen. Daher wird
alljährlich der 30.11. als letztmöglicher Stichtag
für die ordentliche Kündigung von Kfz-Versicherungen
angepriesen.
Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich Mit dem Recht der
außerordentlichen Kündigung muss
der Kfz-Versicherungs-Nehmer nicht bis zum Jahresende warten, um zu
kündigen. Diese ist ungeachtet der einmonatigen
Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres
möglich. Für einen unterjährigen Wechsel
gibt es drei Gründe.
Der erste Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Autoversicherung z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr bekannt gegeben hat. Das gleiche ist der Fall, wenn der Versicherer das Risikomerkmal ändert. Ein Beispiel hierfür ist, wenn er Ihr Fahrzeug in eine teurere Typ- oder Regionalklasse einstuft. Außerordentlich kündigen können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs besteht für den Versicherungsnehmer ebenfalls das Recht zu kündigen. Die Fristen für die außerordentliche Kündigung betragen im Fall der Beitragserhöhung und der Änderung des Risikomerkmals vier Wochen ab Zugang der Mitteilung durch die Autoversicherung. Bei einem Schaden kann die außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung durch die Versicherung ausgesprochen werden. Beim Wechsel des Fahrzeugs gilt die bisherige Auto-Versicherung automatisch als gekündigt, sobald ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen wurde. Schicken Sie Ihre Kündigung vorsichtshalber per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Beweis dafür, dass Ihre Mitteilung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist. Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste Im Rahmen der
Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer
zusätzliche Optionen wählen. So kann er bspw.
Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland
durch die sogenannte Mallorca-Police absichern. Für ganz
besonders vorsichtige Versicherungsnehmer gibt es die
Insassenunfallversicherung. Sie empfiehlt sich für Autofahrer,
die sehr häufig andere Personen im ihrem Kfz transportieren.
Bei einem Unfall sind Personenschäden, die über die
Deckungssummen der Haftpflichtversicherung hinausgehen, von der
Insassenunfallversicherung abgedeckt.
Der Kfz-Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) bietet kostenlose Hilfe bei Pannen, bei Unfällen und der Schadensabwicklung besonders auch im Ausland. Der Schutzbrief ist meist Fahrzeug-spezifisch und gilt auch für Anhänger und mitgeführtes Gepäck. Auf Reisen sind auch die Insassen durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. Der Leistungsumfang des Schutzbriefs kann von Unternehmen zu Unternehmen abweichen. Im Allgemeinen erbringt der Kfz-Schutzbrief aber z.B. die Übernahme der Abschlepp- und Unterstellkosten, Hilfe bei Pannen und Unfällen, den Fahrzeugrücktransport, die Bergung. Darüber hinaus erstattet er die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt. Sollte das Fahrzeug nicht gleich repariert werden können, sind die Kosten für die Übernachtung bzw. für einen Ersatz-Mietwagen vom Schutzbrief abgedeckt. Ist der Schutzbriefinhaber krank oder verletzt, stellt die Auto-Versicherung einen Ersatzfahrer für die Rückfahrt. Bei einem Totalschaden auf Auslandsfahrten sind Verzollungs- bzw. Verschrottungskosten abgedeckt. Die meisten Schutzbriefe bieten zusätzliche Hilfeleistungen wie Hilfe bei Dokumentendiebstahl oder vorzeitigem Reiseabbruch an. Sollten Sie Mitglied eines Automobilclubs, wie dem ADAC, sein, ist eine Absicherung durch einen Schutzbrief in der Regel nicht nötig, da seine Leistungen von dem Automobilclub erbracht werden. Ein Vergleich spart Zeit und Geld Mit der Fülle an Kfz-Versicherungsgesellschaften und Angeboten am Markt ist man schnell verwirrt. Ein Vergleich der einzelnen Angebote ist sehr mühsam und zeitraubend. Damit Sie im Tarifdickicht den Überblick behalten, können Sie hier den Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen nutzen. Mit nur wenigen Eingaben kommen Sie innerhalb kurzer Zeit zum Vergleichsergebnis und können auf einen Blick sehen, welcher Autoversicherer für Sie persönlich der günstigste ist. hier können Sie online Vergleichnen |