| << Startseite << | >> Sidemap >> | |
Kfz-Versicherung RatgeberKFZ RatgeberDie Haftpflichtversicherung für ein Kraftfahrzeug ist gesetzlich vorgeschrieben. Versichert sind Halter, Eigentümer, Fahrer und Beifahrer des versicherten Fahrzeugs. BeitragsberechnungAuf Basis Ihrer Angaben errechnet die Versicherung die von Ihnen zu zahlende Versicherungsprämie. Je nachdem, wie risikoreich das Versicherungsunternehmen Ihre Merkmale einstuft, ergibt sich die Höhe der Beiträge für die Auto-Versicherung. Für die Berechnung maßgebliche Faktoren sind zum Beispiel: » Fahrzeugtyp » Abstellplatz (Garage oder Laternenparkplatz) » Alter des Versicherungsnehmers » Anzahl und Alter weiterer Fahrer » Jährliche Kilometerleistung Sollten sich wichtige Parameter in der Zeit nach Abschluss der Kfz-Versicherung ändern, ist der Versicherungsnehmer dazu verpflichtet, die Versicherung darüber in Kenntnis zu setzen. Sonst kann es im Schadenfall zu Schwierigkeiten und Nachforderungen kommen. Leistungsausschlüsse Bisher konnten die Versicherungen bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit (z.B. Überfahren einer roten Ampel, Fahrten unter Alkoholeinfluss etc.) ihre Leistungen komplett verweigern. Nach dem neuen Versicherungsvertragsgesetz vom 01. Januar 2008 kann bei grober Fahrlässigkeit die Leistung je nach Schwere des Vergehens anteilig gestattet werden. Viele Versicherungen schließen jedoch die grobe Fahrlässigkeit ein, so dass es zu solchen Leistungskürzungen nicht mehr kommen kann. Hiervon ausgenommen sind grundsätzlich Fahrten unter Drogen- oder Alkoholeinfluss. Schadensfreiheitsrabatt Dieser Rabatt hat großen Einfluss auf die Kfz-Versicherungs-Prämie. Je länger ein Fahrer unfallfrei fährt, desto höher ist der Schadenfreiheitsrabatt und desto günstiger wird die Versicherung. Verursacht der Versicherte einen Unfall, kann die Autoversicherung die Rückstufung in eine niedrigere Schadenfreiheitsklasse vornehmen. Beitragseinstufung Fahranfänger, die weniger als 3 Jahre ihren Führerschein besitzen, werden in die Schadenfreiheitsklasse 0 eingestuft. Das entspricht einem Beitragssatz von ca. 190-230 Prozent (abhängig vom jeweiligen Versicherungsunternehmen). Versicherungsnehmer, die Ihren Führerschein länger als 3 Jahre haben, beginnen in der Schadenfreiheitsklasse ½. Hier ist der Schadenfreiheitsrabatt ca. 115-140%. Typklassen Jedes Fahrzeug wird in eine bestimmte Typklasse eingeordnet. Dies geschieht alljährlich nach dem statistischen Schadensverlauf des Fahrzeugtyps. Je mehr Schäden für einen bestimmten Fahrzeugtyp erfasst werden, desto teurer wird der Versicherungsbeitrag. Ausreichende Deckungssumme wählen Bei Ihrer Kfz-Versicherung sollten Sie vor allem darauf achten, sich ausreichend hoch zu versichern. Bis zu der im Kfz-Versicherungsvertrag vereinbarten Deckungssumme erstattet die Autoversicherung für den Versicherten die Schadenersatzansprüche des Unfallgegners. Übersteigen die Schadenersatzkosten die Deckungssumme, muss der Unfallverursacher die Differenz aus eigener Tasche bezahlen. Im Rahmen der Kfz- Versicherung unterscheidet man die gesetzliche Mindestdeckung und die erweiterte Deckung. Bei der gesetzlichen Mindestdeckung sind Personenschäden bis zu 7,5 Mio. Euro pro Person abgedeckt. Für Sachschäden liegt die gesetzliche Mindestdeckung bei 1 Mio. Euro, für Vermögensschäden bei 50.000 Euro. Gerade bei Personenschäden können Schadenersatzforderungen gegen den Versicherungsnehmer die gesetzlichen Mindestsummen übersteigen. Wenn Sie hinsichtlich dessen ein größeres Sicherheitsbedürfnis haben, können Sie sich mit dem Versicherer in der Regel auf die Erweiterung der Deckungssumme einigen. Im Rahmen der erweiterten Deckung sind Summen von 50 Mio. bzw. 100 Mio. Euro möglich. Die Deckungserweiterung für Personenschäden beschränkt sich meist auf 6 bis 8 Mio. Euro pro geschädigte Person. Bei Ihrer Autoversicherung sollten Sie die erweiterte Deckung wählen. Eine pauschale Deckungssumme in Höhe von 100 Mio. Euro für Personen-, Sach- und Vermögensschäden ist empfehlenswert. Sie zahlen dafür einen minimal höheren Beitrag, der sinnvoll in Ihre finanzielle Sicherheit investiert ist. Für Schäden am eigenen Auto - Kaskoversicherungen Wenn Sie eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen, haben Sie die Wahl, eine Teil- oder Vollkaskoversicherung hinzu zu wählen. Im Gegensatz zum Haftpflichtschutz, der ausschließlich die Schäden am Auto des Unfallgegners ersetzt, schützt eine Kaskoversicherung Sie vor den Risiken, denen Ihr eigenes Fahrzeug ausgesetzt ist. Teilkaskoversicherung Die Teilkaskoversicherung springt ein, wenn Ihr Auto durch Unwetter, wie z.B. Hagel, Sturm oder Überschwemmung, beschädigt wurde. Sie kommt ebenso bei Glasbruch auf, indem sie den Einsatz von neuen Fensterscheiben oder Glas an der Beleuchtung zahlt. Die Teilkasko versichert darüber hinaus Brandschäden im oder am Auto. Dabei kommt es nicht darauf an, ob das Feuer im Auto selbst entstanden ist oder von außen auf das Kfz übergegriffen hat. Neben Kurzschlussschäden übernimmt sie meist auch Schäden durch Marderbiss und durch den Zusammenstoß mit Haarwild. Selbst wenn das Auto gestohlen oder geraubt wurde, erbringt die Teilkasko ihre Versicherungsleistung. Eine Teilkaskoversicherung sollte für Autos abgeschlossen werden, die nicht älter als acht Jahre sind. Grund: Die Teilkasko zahlt bis zur Entschädigungshöchstgrenze, die dem Wiederbeschaffungswert des Autos entspricht. Der Wiederbeschaffungswert ist der Marktwert des Kfz vor dem Schaden, der Kaufpreis, den man für ein gleichwertiges Auto zahlen müsste. Vollkaskoversicherung Die sogenannte Fahrzeugvollversicherung beinhaltet die Leistungen der Teilkasko. Darüber hinaus leistet sie sogar bei vom Versicherten selbst verschuldeten Schäden am Fahrzeug. Neben den Risiken, die in der Teilkasko versichert sind, leistet die Vollkasko bei sämtlichen Unfallschäden; des Weiteren bei Parkschäden, die in Abwesenheit des Versicherten zustande kommen, bei Unfallflucht des Schädigers und bei Vandalismus. Der Abschluss einer Vollkaskoversicherung wird in erster Linie empfohlen, wenn Sie ein neues und/oder hochwertiges Fahrzeug besitzen. Grund: für ältere Autos ist die Entschädigung des Versicherers entsprechend gering. Deshalb sollten Sie Ihren Versicherungsvertrag auf Teilkaskoschutz umändern lassen, wenn Ihr Auto 3 Jahre alt ist. Wahl der Selbstbeteiligung Sowohl in der Teilkasko als auch in der Vollkasko kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er eine Selbstbeteiligung wählt oder nicht und wenn ja, wie hoch die Selbstbeteiligung im Schadenfall sein soll. Vorteil des Selbstbehalts ist, dass die Versicherungsprämie erheblich sinkt. Die Beträge für eine Selbstbeteiligung liegen meist zwischen 150 und 1.000 Euro. Bei der Vollkaskoversicherung sinken zudem die Beiträge mit jedem schadenfreien Jahr. Wenn Sie also seit längerer Zeit unfallfrei sind, kann sich eventuell der Vollkaskoschutz mehr lohnen als der Teilkaskoschutz. Grund: der Schadenfreiheitsrabatt hat keinen Einfluss auf die Prämie der Teilkaskoversicherung. Möglichkeiten der Kündigung Ein Kfz-Versicherungsvertrag wird in der Regel immer für ein Jahr abgeschlossen. Die Laufzeit wird meist am Kalenderjahr ausgerichtet. Wenn der Versicherungsnehmer seinen Versicherungsvertrag am Ende des Jahres nicht kündigt, verlängert sich die Kfz-Versicherung um ein weiteres Jahr. Für eine Kündigung bestehen zwei Möglichkeiten: die ordentliche und die außerordentliche Kündigung. Ordentliche Kündigung zum Ende des Versicherungsjahres Die ordentliche Kündigung wird immer zum Ende des Versicherungsjahres durchgeführt. Sie muss schriftlich und spätestens 4 Wochen vor Jahresende erfolgen. Daher wird alljährlich der 30.11. als letztmöglicher Stichtag für die ordentliche Kündigung von Kfz-Versicherungen angepriesen. Außerordentliche Kündigung auch unterjährig möglich Mit dem Recht der außerordentlichen Kündigung muss der Kfz-Versicherungs-Nehmer nicht bis zum Jahresende warten, um zu kündigen. Diese ist ungeachtet der einmonatigen Kündigungsfrist vor Ende des Versicherungsjahres möglich. Für einen unterjährigen Wechsel gibt es drei Gründe. Der erste Kündigungsgrund liegt vor, wenn die Autoversicherung z.B. eine Prämienerhöhung für das kommende Versicherungsjahr bekannt gegeben hat. Das gleiche ist der Fall, wenn der Versicherer das Risikomerkmal ändert. Ein Beispiel hierfür ist, wenn er Ihr Fahrzeug in eine teurere Typ- oder Regionalklasse einstuft. Außerordentlich kündigen können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer, wenn ein Schadensfall eingetreten ist. Bei Anschaffung eines neuen Fahrzeugs besteht für den Versicherungsnehmer ebenfalls das Recht zu kündigen. Die Fristen für die außerordentliche Kündigung betragen im Fall der Beitragserhöhung und der Änderung des Risikomerkmals vier Wochen ab Zugang der Mitteilung durch die Autoversicherung. Bei einem Schaden kann die außerordentliche Kündigung innerhalb von 4 Wochen nach Annahme oder Ablehnung der Leistung durch die Versicherung ausgesprochen werden. Beim Wechsel des Fahrzeugs gilt die bisherige Auto-Versicherung automatisch als gekündigt, sobald ein Vertrag mit einem anderen Unternehmen geschlossen wurde. Schicken Sie Ihre Kündigung vorsichtshalber per Einschreiben mit Rückschein. So haben Sie einen Beweis dafür, dass Ihre Mitteilung rechtzeitig beim Versicherer eingegangen ist. Zusätzlicher Schutz für Sicherheitsbewusste Im Rahmen der Kfz-Versicherung kann der Versicherungsnehmer zusätzliche Optionen wählen. So kann er bspw. Haftpflichtschäden beim Gebrauch von Mietwagen im Ausland durch die sogenannte Mallorca-Police absichern. Für ganz besonders vorsichtige Versicherungsnehmer gibt es die Insassenunfallversicherung. Sie empfiehlt sich für Autofahrer, die sehr häufig andere Personen im ihrem Kfz transportieren. Bei einem Unfall sind Personenschäden, die über die Deckungssummen der Haftpflichtversicherung hinausgehen, von der Insassenunfallversicherung abgedeckt. Der Kfz-Schutzbrief (auch: Verkehrs-Service-Police) bietet kostenlose Hilfe bei Pannen, bei Unfällen und der Schadensabwicklung besonders auch im Ausland. Der Schutzbrief ist meist Fahrzeug-spezifisch und gilt auch für Anhänger und mitgeführtes Gepäck. Auf Reisen sind auch die Insassen durch den Kfz-Schutzbrief abgesichert. Der Leistungsumfang des Schutzbriefs kann von Unternehmen zu Unternehmen abweichen. Im Allgemeinen erbringt der Kfz-Schutzbrief aber z.B. die Übernahme der Abschlepp- und Unterstellkosten, Hilfe bei Pannen und Unfällen, den Fahrzeugrücktransport, die Bergung. Darüber hinaus erstattet er die Kosten für die Weiter- oder Rückfahrt. Sollte das Fahrzeug nicht gleich repariert werden können, sind die Kosten für die Übernachtung bzw. für einen Ersatz-Mietwagen vom Schutzbrief abgedeckt. Ist der Schutzbriefinhaber krank oder verletzt, stellt die Auto-Versicherung einen Ersatzfahrer für die Rückfahrt. Bei einem Totalschaden auf Auslandsfahrten sind Verzollungs- bzw. Verschrottungskosten abgedeckt. Die meisten Schutzbriefe bieten zusätzliche Hilfeleistungen wie Hilfe bei Dokumentendiebstahl oder vorzeitigem Reiseabbruch an. Sollten Sie Mitglied eines Automobilclubs, wie dem ADAC, sein, ist eine Absicherung durch einen Schutzbrief in der Regel nicht nötig, da seine Leistungen von dem Automobilclub erbracht werden. Ein Vergleich spart Zeit und Geld Mit der Fülle an Kfz-Versicherungsgesellschaften und Angeboten am Markt ist man schnell verwirrt. Ein Vergleich der einzelnen Angebote ist sehr mühsam und zeitraubend. Damit Sie im Tarifdickicht den Überblick behalten, können Sie hier den Vergleichsrechner für Kfz-Versicherungen nutzen. Mit nur wenigen Eingaben kommen Sie innerhalb kurzer Zeit zum Vergleichsergebnis und können auf einen Blick sehen, welcher Autoversicherer für Sie persönlich der günstigste ist. deutsches Branchenbuch |