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1.
Gesetzlich Krankenversichern
oder privat versichern?
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Diese
Frage quält über sechs Millionen
Bundesbürger, für die die Möglichkeit
besteht, sich selbst und Familienangehörige privat zu
versichern.
Grund: Ihr Einkommen liegt über der Jahresentgeltgrenze.
Als
Hauptkriterium für eine Entscheidung sollte die
Familienplanung dienen
- bei geplanter Heirat und Kinderwunsch ist unter Kostengesichtspunkten
die private
Krankenversicherung
zu präferieren. Wird auf bessere Leistungen Wert gelegt,
können diese über eine private Zusatzversorgung
eingekauft
werden.
Wir sagen Ihnen wie teuer Ihre persönliche private
Krankenversicherung sein würde. |
| 2.
Was bietet die Krankheitskostenvollversicherung? |
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- Freie Wahl des Arztes und
des Krankenhauses
- Status des Privatpatienten bei
Ärzten und in
Krankenhäusern
(optimale Behandlung, da keine Restriktionen durch Budgets)
- Erstattung der Kosten für
Zahnersatz von mindestens 60
Prozent (je nach Tarifwahl bis auf 100 Prozent steigerbar)
- Je nach Tarif Einbettzimmer und
Chefarztbehandlung
- Je nach Tarif Erstattung auch
über den
Höchstsätzen
der Gebührenordnung für Ärzte bzw.
Zahnärzte
- Je nach Tarif Erstattung der Kosten
für
Heilpraktiker-Behandlung und Psychotherapie
- Krankenversicherungsschutz
außerhalb des Heimatlandes
Singles und doppelverdienende Paare ohne Kinderwunsch fahren mit der
privaten Krankenversicherung.
d. R. besser. Die Wahl der privaten Krankenversicherung
will gut überlegt sein, weil sie meist eine Entscheidung
für's Leben
ist. Der ausschließliche Blick auf den Preis ist fatal, zu
sehr
variieren die Leistungsinhalte zwischen den angebotenen Konzepten.
Meist ist man mit Gesellschaften gut beraten, die über einen
langen
Zeitraum in der Vergangenheit mit moderaten Preissteigerungen aufwarten
konnten und bei denen der Deckungsumfang weitreichend ist. Bei diesen
Gesellschaften sollte damit zu rechnen sein, dass die Prämien
auch im
Alter bezahlbar bleiben. |
| 3.
Wer kann sich privat krankenversichern? |
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| Alle
Angestellten,
Selbständige, Beamte und Freiberufler. Für die Krankenversicherungs-Pflichtgrenze
in West- und Ostdeutschland erfolgt eine Rechtsanpassung. Die
Einkommensgrenze beträgt für Angestellte ab 2008:
Monatliches
Bruttoeinkommen 4.012,50 Euro oder Jährlich 48.150,00 Euro.
Regelmäßige
Einmalzahlungen wie Weihnachtsgeld und/oder Urlaubsgeld können
dem
Jahreseinkommen zugerechnet werden. Sollten Sie diese Bedingungen nicht
erfüllen, empfehlen wir Ihnen eine Private Krankenzusatzversicherung
für wenige Euro im Monat. |
| 4.
Wann kann ich mich als Student privat Krankenversichern? |
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| Befreiung
von der Versicherungspflicht und Lebensalter. Wenn eine Befreiung von
der Versicherungspflicht vorliegt oder das 30. Lebensjahr
überschritten
ist. Als Studentin oder Student werden auch nicht die Personen
versichert, die hauptberuflich selbständig
erwerbstätig sind. |
| 5.
Wie funktioniert eine Befreiung von der Versicherungspflicht? |
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| Die
Befreiung kann bereits vor dem Beginn des Studiums beantragt werden, so
dass die Versicherungspflicht erst gar nicht eintritt.
Unabhängig davon
kann aber auch noch in den ersten drei Monaten zu Beginn der
Versicherungspflicht ein Befreiungsantrag gestellt werden. Die
Befreiung wird ab Beginn der Versicherungspflicht, wenn seit diesem
Zeitpunkt noch keine Leistungen in Anspruch genommen wurden, wirksam,
sonst vom Beginn des Monats an, der auf die Antragstellung folgt.
Zuständig für den Befreiungsantrag ist die
Ortskrankenkasse am Wohnort
oder Studienort. Bestand bereits eine studentische Pflichtversicherung,
ist der Befreiungsantrag an die Kasse zu richten, bei der der Student
zuletzt versichert war. Das kann auch eine Ersatzkasse sein. Ein
privater Versicherungsschutz muss für die Befreiung nicht
nachgewiesen
werden. |
| 6.
Ende der Familienhilfe |
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Wenn
kein Anspruch mehr auf
Familienhilfe (über die Eltern versichert) in der gesetzlichen
Krankenversicherung
besteht (in der Regel bei Männer bis zum 27. Lebensjahr und
bei Frauen bis zum 25. Lebensjahr).
Versicherungspflicht
und Beendigung der Versicherungspflicht. Ein Student, der als solcher
in Eigenschaft als Versicherungsnehmer innerhalb der ersten 3 Monate
nach Beginn seines Studiums eine gesetzlichen Krankenversicherung
abgeschlossen hat ist Versicherungspflichtig, bis nach der Vollendung
des 14. Fachsemesters, bis nach Vollendung des 30. Lebensjahres, bis
nach seiner Exmatrikulation. (bei bestimmten Sonderfällen sind
Ausnahmeregelungen möglich) |
| 7.
Was gilt nicht als Studium? |
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Nicht
als Studium gilt der Besuch von sonstigen Bildungseinrichtungen wie
Akademien (soweit diese nicht Hochschulen sind), Fachschulen,
Berufsschulen, Colleges usw. Nicht erfasst werden von der studentischen
Versicherungspflicht auch Gasthörer an Hochschulen.
PR
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